Finanzplanung & Steuern

Die Staffelung, die du dir vorgestellt hast, muss neu gedacht werden

Am 8. März 2026 hat die Schweiz mit 54.3 Prozent Ja zur Individualbesteuerung gesagt. Das Gesetz ist durch. Es tritt spätestens 2032 in Kraft. Wer seine Pensionierungsplanung unverändert weiterlaufen lässt, plant auf einer Grundlage, die sich in den nächsten Jahren wesentlich verändern wird.

Was sich grundsätzlich verändert

Heute werden Ehepaare gemeinsam besteuert. Einkommen und Vermögen werden addiert, die Steuerprogression wirkt auf das gesamte Haushaltseinkommen. Das hat weitreichende Konsequenzen für die Entscheidung, wie viel jemand arbeitet, wann jemand in Pension geht und vor allem: wann und wie Kapital aus der Pensionskasse oder der Säule 3a bezogen wird.

Mit der Individualbesteuerung wird jeder Partner separat besteuert. Einkommen und Vermögen werden getrennt betrachtet. Klingt einfach – verändert aber viele Planungslogiken fundamental.

Was auf Bundesebene bereits bekannt ist: Die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen werden gesenkt, jene für hohe Einkommen leicht erhöht. Was noch offen bleibt: die Tarife auf Kantonsebene. Jeder Kanton legt seinen Tarif weiterhin selbst fest – und genau dort liegt die entscheidende Planungsunsicherheit.

Die Staffelstrategie: Was heute gilt und was sich verändert

Eines der wichtigsten Werkzeuge in der Pensionierungsplanung ist die zeitliche Staffelung von Kapitalbezügen. Die Logik dahinter: Pensionskassenkapital und 3a-Guthaben werden bei Bezug separat vom übrigen Einkommen besteuert – aber je höher der Betrag, desto höher der Steuersatz. Deshalb verteilen viele Paare ihre Bezüge über mehrere Jahre.

Heute funktioniert das oft so: Zuerst bezieht ein Partner sein Kapital. Einige Jahre später der andere. Damit bleibt die Progression auf jedem einzelnen Bezug tiefer, als wenn alles auf einmal käme.

Diese Strategie ist sinnvoll – aber sie ist auf die heutige Gemeinschaftsbesteuerung zugeschnitten.

Bei der Individualbesteuerung verändert sich die Ausgangslage grundlegend: Da jeder Partner ohnehin separat besteuert wird, könnte die bisherige Staffellogik teilweise wegfallen oder durch neue Optimierungsmöglichkeiten ersetzt werden.

Wie genau, hängt massgeblich von den kantonalen Tarifen ab. Und die sind noch nicht festgelegt. Wer heute eine starre Strategie plant, baut auf einer Grundlage, die sich bis 2032 noch wesentlich verändern kann.

Wer profitiert und wer muss aufpassen

Nicht alle Ehepaare sind gleich betroffen. Die Auswirkungen hängen stark von der Einkommensverteilung im Paar ab:

  • Ähnlich hohe Einkommen: Paare, bei denen beide Partner ein vergleichbares Einkommen erzielen, werden tendenziell entlastet. Das gilt auch für viele Paare im Rentenalter.
  • Grosse Einkommensunterschiede: Hier ist Vorsicht angebracht. Paare mit sehr ungleicher Einkommensverteilung zahlen unter der Individualbesteuerung tendenziell mehr direkte Bundessteuer als heute – insbesondere wenn Kinder vorhanden sind.
  • Zweitverdienende: Wer bisher sein Pensum wegen der steuerlichen Mehrbelastung nicht erhöht hat, bekommt mit der Individualbesteuerung neue Anreize. Das zusätzliche Einkommen wird nicht mehr auf den bereits hohen Steuersatz des Partners aufgeschlagen.

Was das für deine Planung bedeutet

Die Antwort lautet nicht: „Warte, bis du mehr weisst.» Die Antwort lautet: Baue deine Strategie so auf, dass sie sich anpassen lässt.

Konkret bedeutet das:

  • Vermeide starre Bindungen bei Bezugszeitpunkten, solange die kantonalen Tarife unbekannt sind.
  • Wähle Vehikel, die dir Handlungsspielraum lassen, nicht solche, die eine bestimmte Auszahlungslogik voraussetzen.
  • Rechne mehrere Szenarien durch, nicht nur den optimalen Plan nach heutigem Stand.
  • Prüfe, welche Entscheidungen sich später noch revidieren lassen und welche nicht.

Flexibilität ist in einem Übergangszeitraum keine Schwäche – sie ist die eigentliche Strategie.

Welche Bereiche besonders betroffen sind

Vier Themen verdienen bis 2032 besondere Aufmerksamkeit:

  • Kapitalbezug aus der Pensionskasse: Zeitpunkt, Reihenfolge und Höhe der Bezüge werden unter der Individualbesteuerung anders bewertet als heute. Die bisherige Staffellogik muss neu durchgerechnet werden.
  • Säule 3a: Wer mehrere 3a-Konten gestaffelt auflösen wollte, sollte prüfen, ob diese Strategie unter dem neuen kantonalen Recht noch dieselbe Wirkung entfaltet.
  • Teilpensionierung: Wenn ein Partner das Pensum reduziert, sinkt seine Steuerprogression separat. Das kann Teilpensionierungen für viele Paare attraktiver machen.
  • Pensumserhöhung: Für Zweitverdienende lohnt sich eine Pensumserhöhung steuerlich deutlich mehr als heute. Das kann gerade für Paare über fünfzig eine neue Option eröffnen.

Die ehrliche Botschaft

Das Gesetz ist angenommen. Die Richtung ist klar. Was noch fehlt, sind die kantonalen Tarife und die genaue Ausgestaltung auf Kantonsebene. Das ist der entscheidende Unsicherheitsfaktor den uns sicherlich noch ein paar Monate begleiten wird.

Wer jetzt mit dem Überdenken beginnt, hat einen echten Vorteil. Nicht weil alles schon klar ist, sondern weil er weiss, was noch offen ist und seine Planung entsprechend flexibel aufbaut.


Bleib informiert, wenn sich die Spielregeln konkretisieren.

Das Gesetz ist angenommen. Die kantonalen Tarife sind noch offen. Ich begleite diese Entwicklung und informiere, sobald sich relevante Details konkretisieren – verständlich, ohne Fachjargon, mit direkten Konsequenzen für deine Planung.

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Hinweis: Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung wurde am 8. März 2026 angenommen und tritt spätestens 2032 in Kraft. Die kantonalen Tarife sind noch nicht festgelegt. Die Ausführungen basieren auf dem aktuellen Informationsstand und dienen der allgemeinen Information, nicht als individuelle Steuerberatung.

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