- Bei mehreren Jahren mit Lücken: Immer zuerst die älteste Lücke füllen.
- Einkauf nur möglich, wenn aktuelles Jahr vollständig einbezahlt.
- Maximal können 1 regulärer Beitrag + Lückenfüller in Höhe des «kleinen» 3a-Maximums einbezahlt werden.
- Anbieter sind in der Pflicht, pro Jahr Lücken bekannt zu geben.



